Preise
Stromtarife

Nachfolgend finden Sie die aktuellen Strompreise der ENGH AG für die
Gemeinde Grosshöchstetten (ausgenommen ist das ehemalige Gemeindegebiet Schlosswil, welches durch die BKW versorgt wird).
Rücklieferung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen
Mit einer PV-Anlage generieren Sie nicht nur elektrische Energie (Graustrom), sondern auch Herkunftsnachweise (Qualität). In jeder Kilowattstunde Sonnenstrom stecken
somit sowohl die reine elektrische Energie als auch die Herkunftsnachweise der Sonne. Sie profitieren am meisten, wenn Sie Ihren produzierten Strom gleich selbst
verbrauchen.Â
Wenn Sie mit Ihrer PV-Anlage aber mehr Strom produzieren, als Sie selbst benötigen, können Sie den Überschuss ins Netz der Energie Grosshöchstetten einspeisen und
erhalten dafür eine Vergütung. Zusätzlich können Sie auch die Herkunftsnachweise an die Energie Grosshöchstetten verkaufen. Die Abnahme und Vergütung elektrischer
Energie und jene der Herkunftsnachweise sind voneinander unabhängig.Â
Rückliefervergütung für elektrische Energie
Die Vergütung wird jährlich festgelegt und richtet sich nach den Kosten, welche der
Energie Grosshöchstetten für den Bezug gleichwertiger Elektrizität bei Dritten anfallen würde. Da die Elektrizität an den Strommärkten beschafft, orientiert sich die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen ebenfalls an den Preisen an den Strommärkten.Â
Herkunftsnachweise (HKN)
Jede kWh eingespeister Strom wird deklariert, damit die Herkunft des Stromes bekannt ist und zurückverfolgt werden kann. Zur Deklaration der Herkunft des Stromes werden sogenannte Herkunftsnachweise (HKN) verwendet. Diese werden von der Pronovo AG ausgestellt und zeigen auf, aus welcher Produktionsanlage und aus welcher
Energiequelle der Strom stammt.Â
Sie haben die Möglichkeit, neben dem Strom auch die Herkunftsnachweise an die
Energie Grosshöchstetten zu verkaufen.
HKN-Abnahme – VoraussetzungenÂ
- Die Photovoltaikanlage steht im Versorgungsgebiet der Energie Grosshöchstetten und muss bei der Pronovo AG angemeldet sein.
- Die Photovoltaikanlage muss durch einen Auditor beglaubigt sein und das Original der Beglaubigung muss bei der Pronovo AG hinterlegt sein.
- Die Photovoltaikanlage ist in Betrieb und verfügt über eine installierte Leistung von mindestens 2 kW.
- Die Photovoltaikanlage darf keine EVS (KEV)- oder MKF-Förderung erhalten.
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon und E-Mail
damit wir die weiteren Schritte vereinbaren können.

Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen
Steckbare Photovoltaikanlagen – auch Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen (auf Balkonen oder Dachterrassen), sind in verschiedenen Konfigurationen und Leistungen auf dem Markt erhältlich. Dabei ist zu beachten, dass solche Erzeugnisse zu jedem Zeitpunkt elektrisch sicher sein müssen und dass deren einspeisende Leistung in einem
Endstromkreis die Funktionsfähigkeit der bestehenden elektrischen Installation nicht
gefährden darf.
Bedingungen für die Errichtung einer Plug-&-Play-Photovoltaikanlage:
- Eine gesteckte PV-Anlage muss durch den Nutzer der ENGH vor Betriebsaufnahme schriftlich gemeldet werden. Ein Anschlussgesuch und eine Installationsanzeige sind nicht erforderlich.
- Pro Bezügerleitung dürfen steckerfertige mobile PV-Anlagen bis zu einer AC-seitigen Nennleistung von gesamthaft maximal 600 W an freizügigen 230V Aussensteckdosen eingesteckt sein.
- Für die PV-Anlage muss eine Konformitätserklärung mit der Aufführung aller
relevanten Normen gemäss NEV (734.26) über das gesamte Erzeugnis vorhanden sein.
- Entweder eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD, Typ B, 30 mA) im Netzkabel oder im Netzstecker auf der AC-Seite der Anlage.
Informationen und Angaben vom Endkunden an die ENGH:
- Name, Adresse, E-Mail, Telefon
- Wohnung/Stockwerk
- Zählernummer
- Konformitätserklärung der Plug-&-Play-Photovoltaikanlage
- IBAN-Nummer für die Rückvergütung
Tarif PV-Strom
Die Vergütung für Strom aus PV-Anlagen gem. Art. 15 EnG richtet sich nach dem Referenzmarktpreis, der am Ende eines Quartals durch das Bundesamt für Energie auf deren Internetseite veröffentlich wird (https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/foerderung/erneuerbare-energien/einspeiseverguetung.html). Es wird ein Mindestbetrag gemäss neuer Energieverordnung Art. 12 Abs. 1 und 1bis vergütet. Vor Inkraftreten der Verordnung, gelten die Mindestbeträge der Verordnung, die im Frühjahr 2024 in die Vernehmlassung gegeben wurde.
Tarif Herkunftsnachweise (HKN)
Die Vergütung für HKN von Strom aus PV-Anlagen richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifblatt der Energie Grosshöchstetten.
Sobald Ihre Anlage von Pronovo bestätigt wurde – erkennbar an der E-Mail von Pronovo mit dem Betreff «Freischaltung Ihrer Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen» – beginnt Pronovo mit der Ausstellung von HKN. Danach richtet die Energie Grosshöchstetten einen Dauerauftrag für die Übertragung der HKN an die Energie Grosshöchstetten ein, den Sie ganz einfach per E-Mail-Link bestätigen können. Eine rückwirkende Vergütung des Herkunftsnachweises ab Installationsdatum ist nicht möglich.
