Preise
Stromtarife

Nachfolgend finden Sie die aktuellen Strompreise der ENGH AG für die
Gemeinde Grosshöchstetten (ausgenommen ist das ehemalige Gemeindegebiet Schlosswil, welches durch die BKW versorgt wird).
Rücklieferung von Strom aus Photovoltaikanlagen
Mit der Installation Ihrer Photovoltaikanlage leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Als Energie Grosshöchstetten (ENGH) freuen wir uns, den Solarstrom, den Sie nicht selbst verbrauchen und ins öffentliche Netz einspeisen, abnehmen zu dürfen. Diesen setzen wir im Rahmen der Grundversorgung in der Gemeinde Grosshöchstetten ein. Den eingespeisten Strom vergüten wir zum Referenzmarktpreis, welcher vom Bundesamt für Energie (BfE) quartalsweise festgelegt wird (https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/11515).
Herkunftsnachweise (HKN)
Zusätzlich werden für den eingespeisten Strom durch die Zertifizierungsstelle Pronovo Herkunftsnachweise (HKN) erstellt. Diese HKN können Sie ebenfalls an die ENGH verkaufen und so zusätzliche Einnahmen erzielen. Den jeweils gültigen Abnahmepreis publizieren wir auf unserer Tarifblatt «Elektrizitäts- und Netznutzungstarife».
Anmeldung Rücklieferung PV-Strom und Übertragung HKN
Sobald Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb geht und Sie Ihren überschüssigen Solarstrom und die Herkunftsnachweise an die ENGH verkaufen möchten, füllen Sie bitte das nachfolgende Online-Formular «Anmeldung Rücklieferung PV-Strom und Übertragung Herkunftsnachweise (HKN)» aus.
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung der HKN erst ab der Beglaubigung Ihre PV-Anlage durch Pronovo startet, was zum Teil erst einige Wochen nach deren Inbetriebnahme erfolgt. Nach der Beglaubigung erhalten Sie von Pronovo eine E-Mail mit dem Betreff «Freischaltung Ihrer Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen» und Pronovo beginnt mit der Ausstellung von HKN.
Wenn Sie dem Verkauf der HKN an die Energie Grosshöchstetten zugestimmt haben, richten wir anschliessend einen Dauerauftrag für deren Übertragung an die ENGH ein. Diesen müssen Sie per E-Mail-Link bestätigen. Ab dieser Bestätigung startet die Übertragung der HKN an die ENGH und die entsprechende Vergütung. Die Vergütung des PV-Stroms und der HKN beginnt somit zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
HKN-Abnahme – VoraussetzungenÂ
- Die Photovoltaikanlage steht im Versorgungsgebiet der Energie Grosshöchstetten und muss bei der Pronovo AG angemeldet sein.
- Die Photovoltaikanlage muss durch einen Auditor beglaubigt sein und das Original der Beglaubigung muss bei der Pronovo AG hinterlegt sein.
- Die Photovoltaikanlage ist in Betrieb und verfügt über eine installierte Leistung von mindestens 2 kW.
- Die Photovoltaikanlage darf keine EVS (KEV)- oder MKF-Förderung erhalten.

Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen
Steckbare Photovoltaikanlagen – auch Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen (auf Balkonen oder Dachterrassen), sind in verschiedenen Konfigurationen und Leistungen auf dem Markt erhältlich. Dabei ist zu beachten, dass solche Erzeugnisse zu jedem Zeitpunkt elektrisch sicher sein müssen und dass deren einspeisende Leistung in einem
Endstromkreis die Funktionsfähigkeit der bestehenden elektrischen Installation nicht
gefährden darf.
Bedingungen für die Errichtung einer Plug-&-Play-Photovoltaikanlage:
- Eine gesteckte PV-Anlage muss durch den Nutzer der ENGH vor Betriebsaufnahme schriftlich gemeldet werden. Ein Anschlussgesuch und eine Installationsanzeige sind nicht erforderlich.
- Pro Bezügerleitung dürfen steckerfertige mobile PV-Anlagen bis zu einer AC-seitigen Nennleistung von gesamthaft maximal 600 W an freizügigen 230V Aussensteckdosen eingesteckt sein.
- Für die PV-Anlage muss eine Konformitätserklärung mit der Aufführung aller
relevanten Normen gemäss NEV (734.26) über das gesamte Erzeugnis vorhanden sein.
- Entweder eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD, Typ B, 30 mA) im Netzkabel oder im Netzstecker auf der AC-Seite der Anlage.
Informationen und Angaben vom Endkunden an die ENGH:
- Name, Adresse, E-Mail, Telefon
- Wohnung/Stockwerk
- Zählernummer
- Konformitätserklärung der Plug-&-Play-Photovoltaikanlage
- IBAN-Nummer für die Rückvergütung
Tarif PV-Strom
Die Vergütung für Strom aus PV-Anlagen gem. Art. 15 EnG richtet sich nach dem Referenzmarktpreis, der am Ende eines Quartals durch das Bundesamt für Energie auf deren Internetseite veröffentlich wird (https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/foerderung/erneuerbare-energien/einspeiseverguetung.html). Es wird ein Mindestbetrag gemäss neuer Energieverordnung Art. 12 Abs. 1 und 1bis vergütet. Vor Inkraftreten der Verordnung, gelten die Mindestbeträge der Verordnung, die im Frühjahr 2024 in die Vernehmlassung gegeben wurde.
Tarif Herkunftsnachweise (HKN)
Die Vergütung für HKN von Strom aus PV-Anlagen richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifblatt der Energie Grosshöchstetten.
Sobald Ihre Anlage von Pronovo bestätigt wurde – erkennbar an der E-Mail von Pronovo mit dem Betreff «Freischaltung Ihrer Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen» – beginnt Pronovo mit der Ausstellung von HKN. Danach richtet die Energie Grosshöchstetten einen Dauerauftrag für die Übertragung der HKN an die Energie Grosshöchstetten ein, den Sie ganz einfach per E-Mail-Link bestätigen können. Eine rückwirkende Vergütung des Herkunftsnachweises ab Installationsdatum ist nicht möglich.
