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Mit der neuen Stromversorgungs- und Energiegesetzgebung können ab 1. Januar 2025 PV-Stromproduzenten im Rahmen von virtuellen Energiegemeinschaften lokal produzierten PV-Strom den Nachbarn verkaufen und damit den Eigenverbrauch erhöhen.

Wer kann den lokal produzierten Solarstrom nutzen?

Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser (Stockwerkeigentümer, Mieter, Pächter) mit oder ohne Solaranlage im Versorgungsgebiet der ENGH AG, die am gleichen Verteilkasten angeschlossen sind, können zu virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaften (vEVG) zusammengeschlossen werden. Egal ob Neu- oder Altbau, die Messung und Abrechnung des PV-Überschuss-Stroms, der den Nachbarn verkauft wird, erfolgt verbrauchsgerecht mit den bestehenden Zählern der ENGH AG.

Hausstromplus: Solarstrom und Grundversorgung optimal in der Eigenverbrauchsgemeinschaft kombiniert

Als Besitzer einer PV-Anlage im Versorgungsgebiet der ENGH AG können Sie den überschüssigen Solarstrom Ihren Nachbarn verkaufen. Auf diese Weise ermöglichen Sie Ihren Nachbarn den Bezug von lokal produziertem PV-Strom und können die Wirtschaftlichkeit Ihrer PV-Anlage verbessern.

Dieser Strom ist nicht nur nachhaltig, sondern auch günstiger als der Strom aus dem lokalen Netz. Die Zuteilung des Solarstroms an die Bezüger erfolgt dynamisch und in Echtzeit – ganz ohne Aufwand für die Verwaltung oder Wohnparteien.

Reicht die Produktion nicht aus, um den gemeinsamen Verbrauch aller Teilnehmer zu decken oder wenn während der Nacht kein Strom produziert wird, stellt die ENGH AG wie bis anhin im Rahmen der Grundversorgung die zuverlässige Stromversorgung sicher. Produziert die Anlage mehr Strom, als in der Gemeinschaft verbraucht wird, wird der überschüssige Strom ins Netz der ENGH AG eingespeist. Für diesen Strom erhält der Produzent von der ENGH AG den jeweils gültigen Rückliefertarif gemäss Tarifblatt. 

Die ENGH AG erstellt für die Teilnehmer von Hausstromplus wie bis anhin die Stromabrechnung. Dazu wird der Verbrauch jedes Teilnehmers separat gemessen und auf der Rechnung als Eigenverbrauch und Netzbezug ausgewiesen. Der Tarif für den Solarstrom wird durch die Gemeinschaft (Produzenten) festgelegt. Die Basis dazu bildet der jeweils gültige Tarif der ENGH AG (NS Standard) abzüglich einer wählbaren Eigenstromvergünstigung (4, 10 oder 15 Rp./kWh). Der Netzstrom wird zum jeweils gültigen Stromtarif (Energie, Netznutzung, Abgaben) verrechnet.

Die Einnahmen für den Solarstrom - abzüglich eines Dienstleistungsentgeltes - werden von der ENGH AG quartalsweise an die Produzenten vergütet.

So funktioniert Hausstromplus

Einfamilienhäuser

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Mehrfamilienhäuser

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Das intelligente Messsystem (Smart Meter) erfasst Echtzeit-Energiedaten präzise und ermöglicht eine genaue Aufteilung zwischen Solarstrom und aus dem Netz bezogenem Strom.

Unterschiede zwischen Hausstromplus und vZEV

Hausstromplus
- Keine Leistungsvorgabe an PV-Anlage
- Teilnahme freiwilig
- Kunde bleibt weiterhin in der Grundversorgung
- Haftung pro Teilnehmer
- Minimale Vorgaben beim Tarif für Eigenverbrauch
- Individuelle Einzelrechnung an Kunden
- Geringe Initialkosten
- Keine Gesamtmessung notwendig
- Verteter Hausstromplus ist Ansprechspartner

vZEV
- Leistungsvorgabe PV-Anlage (mind. 10% des Netzanschluss)
- Teilnahme freiwillig
- ZEV-Ansprechpartner haften für alle Rechnungen
- Detailierte Vorgaben beim Tarif für Eigenverbrauch
- Keine Abrechnugsdienstleistungen für Produzenten und Bezüger durch die ENGH AG
- Gesamtabrechnung an vZEV-Verantwortliche
- Initialkosten für Abrechungen durch Drittanbieter
- vZEV-Verantwortlicher ist Ansprechspartner

Vorteile durch Hausstromplus

Wirtschaftlichkeit

PV-Produzent
- Deutlich höherer Erlös als bei Rücklieferung
- Steigerung Wirtschaflichkeit der PV-Anlage durch mehrere Teilnehmer
- Keine Anpassungen der Messinfrastruktur
- Reduktion Amortisationszeit der PV-Anlage

Teilnehmer
- Nachbarn, Mieter oder Eigentümer profitieren von günstigem nachhaltigem PV-Strom
- Aktiver Beitrag zur Energiewende
- Modernes, zeitgemässes Wohnen

Massgeschneidert

PV-Produzent
- Tarif für Eigenverbrauch kann durch Produzenten festgelegt werden
- Eigenstromvergünstigung 4, 10 oder 15 Rp./kWh gegenüber Strompreis «Haushalt &
Kleingewerbe NS» (Energie, Netznutzung, Abgaben) der ENGH AG

Teilnehmer
- Jeder Teilnehmer wird von der ENGH AG weiterhin separat gemessen und abgerechnet.

Transparent

PV-Produzent
- Unabhängige und neutrale Abrechnung durch die ENGH AG

Teilnehmer
- Auf der Rechnung wird der Energieverbrauch, der Bezug aus dem Netz und der Gesamt
bezug transparent dargestellt

Dienstleistung der Energie Grosshöchstetten

Abrechnung und Inkasso
- Kontrolle der Zählerwerte, Aufschlüsselung von Eigenverbrauch und Netzbezug, Kundenbetreuung
- Erstellung Rechnung und Inkasso des Eigenverbrauchs
- Quartalsweise Überweisung der Einnahmen für den Solarstrom an die Produzenten (abzüglich Dienstleistungsentgelt)

Messinfrastruktur
- Aufbau des Smart Meter-Systems und Einbau der Smart Meter-Zähler für die Abrechnung
- Betrieb des Smart Meter-Systems
- Service und Wartung

Optional: Verträge zwischen den Teilnehmern von Hausstrom
- Erstellung und Einholung der notwendigen Verträge und Vollmachten zwischen Produzenten und den Hausstromplus-Teilnehmern

Ablauf

Realisierungsentscheid
- Produzenten möchten ihren PV-Überschussstrom an ihre Nachbarn verkaufen
- Abklärung durch die ENGH AG, welche Liegenschaften hinter dem gleichen Verteilkasten liegen

Beratung
- Verkauf PV-Überschussstrom mit dem Hausstromplus Modell
- Angebotserstellung
- Infoanlass ENGH AG

Vereinbarung
- Vertrag Hausstromplus zwischen ENGH AG und Vertreter der Eigenverbrauchsgemeinschaft 
- Stromliefervertrag zwischen Stromproduzent und Endverbraucher 
- Erteilung Zustimmung der Endverbraucher an die ENGH AG zur Einsicht in Daten aus dem Monopolbereich

Realisierung
- Anpassung Abrechnungssystem

Betrieb
- Abrechnung
- Support

Kosten und Verträge

Einmalige Leistungen

Vertragsgestaltung
- Ausarbeitung des Vertrags zur Regelung Hausstromplus
-
Beratung zur Festlegung des PV-Strompreises
- Festlegung des Abrechnungsmodells
- Bereitstellung von Vertragsvorlagen für den PV-Stromverkauf und Einspeisung durch
weitere PV-Anlagen
- Mutation der Teilnehmer

Vertragsmanagement für Rückspeisung
- Verwaltung der notwendigen Verträge
- Beratung Verwendung Herkunftsnachweis

Wiederkehrende Kosten

Erstellung Abrechnung für Strombezug
- Erstellung individueller Abrechnung pro Messpunkt nach Bezug PV-Strom und Netzstrom
- Kontrolle der Zählerwerte und Plausibilisierung der Messdaten

Inkasso und Mahnwesen für den verkauften PV-Strom
- Inkasso und Mahnwesen

Versand Rechnung
- Abrechnung der Erträge für Produzenten
-
Quartalsweise Erstellung der Abrechnung der Erträge aus der PV-Stromlieferung für die
Produzenten
- Vergütung und Aufteilung der Erträge an die Produzenten




Verträge

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PV - Anlage

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