Netzdienliche Einspeisung
Damit der Solarausbau weitergehen kann, braucht es einfach umsetzbare Lösungen, um das bestehende Stromnetz effizienter zu nutzen und Platz im Netz für neue PV-Anlagen zu schaffen. Zudem sollen unnötige Netzbaukosten reduziert oder vermieden werden.
Das neue Stromgesetz, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, enthält geeignete Massnahmen für die Umsetzung - dazu gehört die netzdienliche Einspeiseregelung.
Die Massnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wurden in enger Zusammenarbeit mit der gesamten Strombranche erarbeitet und werden von allen relevanten Verbänden mitgetragen und gemeinsam unterstützt – insbesondere auch vom schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie (Swissolar).
Das Problem: Stau im Netz
Die Energiewende ist in vollem Gang. Solaranlagen boomen und liefern immer mehr erneuerbaren Strom. Eine positive Entwicklung, die auf unsere Energie- und Klimaziele einzahlt. Doch wenn an sonnigen Mittagen alle Solaranlagen gleichzeitig Strom einspeisen, entstehen Leistungsspitzen, die das Stromnetz an seine Grenzen bringen. Es herrscht sozusagen Stau im Netz.
Damit der Solarausbau weitergehen kann, braucht es rasch einfach umsetzbare Lösungen, um das bestehende Stromnetz effizienter zu nutzen. Im neuen Stromgesetz, dem die Stimmbevölkerung 2024 mit rund 70 Prozent zugestimmt hat und das am 1. Januar 2026 in Kraft trat, ist dafür eine geeignete Massnahme vorgesehen: die netzdienliche Einspeisung.
Die netzdienliche Einspeisung sieht vor, dass PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2026 neu ans Netz angeschlossen werden, maximal 70 Prozent ihrer installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz einspeisen. Bei Anlagen, die vor dem 1. Januar 2026 ans Netz angeschlossen wurden, muss diese Regelung umgesetzt werden, wenn der Wechselrichter ausgetauscht wird.
Das Ziel: Stau vermeiden und Platz schaffen im Netz.
- Leistungspitzen kappen
- Das bestehende Netz effizienter nutzen
- Platz schaffen für mehr Solaranlagen und mehr Solarstrom in Netz
- Unnötige Netzausbaukosten vermeiden und Kosten für alle reduzieren
Alle profitieren - unabhängig davon, ob jemand Solarenergie produziert oder verbraucht.
Die Massnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wurden in enger Zusammenarbeit mit der gesamten Strombranche erarbeitet und werden von allen relevanten Verbänden mitgetragen und gemeinsam unterstützt – insbesondere auch vom schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie (Swissolar).
Das nachfolgende Video erklärt wie die netzdienliche Einspeisung funktioniert.
Die Massnahme
Die netzdienliche Einspeiseregelung sieht vor, dass eine Solaranlage maximal 70% ihrer installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz einspeist. Die Massnahme ist verpflichtend und betrifft nur die Einspeisung ins Netz am Anschlusspunkt. Der Eigenverbrauch und die Zwischenspeicherung sind jederzeit uneingeschränkt möglich.
Mit dieser Massnahme ist das Thema Netzausbau im Rahmen der Energiewende nicht vom Tisch, aber Anlagenbesitzer:innen stiften mit diesem einfachen Eingriff einen grossen Mehrwert für das Netz. Netzbetreiber können zusätzliche Massnahmen ergreifen, damit das Netz sicher, leistungsfähig und effizient bleibt.
Welche Anlagen sind betroffen?
Die netzdienliche Einspeisung wird ab dem 1. Januar 2026 bei allen Solaranlagen umgesetzt, die einen neuen Wechselrichter in Betrieb nehmen.
Betroffen sind:
- Neue Anlagen, für die das Anschlussgesuch (TAG) nach dem 1. Januar 2026 eingeht
- Bestehende Anlagen, spätestens wenn ein neuer Wechselrichter installiert wird*
Ausgenommen sind:
- Kleine Anlagen mit weniger als 800 Watt Leistung, sogenannte Balkonkraftwerke
* Ein Wechselrichter wird ausgewechselt, wenn er das Ende seiner Lebensdauer erreicht oder wenn die Solaranlage vergrössert wird.
Die wichtigsten Vorschriften
- Die netzdienliche Einspeisung sieht vor, dass eine PV-Anlage maximal 70 % der installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz einspeist.
- Die Massnahme ist verpflichtend.
- Der Eigenverbrauch und die Zwischenspeicherung ist jederzeit uneingeschränkt möglich.
- Die Limitierung bezieht sich auf die Einspeisung ins Netz, also am Anschlusspunkt.
- Allfällige Produktionsverluste werden nicht entschädigt.
- Der Produktionsverlust darf höchstens drei Prozent der Jahresproduktion betragen.
- In den meisten Fällen ist der mögliche Produktionsverlust bedeutend geringer als ein Prozent der Jahresproduktion.
Dieser Rahmen ist im Stromgesetz (StromVG) und in der Stromversorgungsverordnung (StromVV) vorgesehen.
Welche Umsetzungsvarianten gibt es?
Die Limitierung bezieht sich auf die Einspeisung ins Netz. Der Eigenverbrauch und die Zwischenspeicherung sind jederzeit uneingeschränkt möglich. Somit gibt es zwei Umsetzungsvarianten, die auch in folgender Broschüre zusammengefasst sind: Netzdienliche Einspeiseregelung – Was Anlagenbesitzerinnen wissen müssen
Optimierung EIgenverbrauch
- Die dynamische Optimierung des Eigenverbrauchs übernimmt ein Energiemanagementsystem (EMS).Der Eigenverbrauch umfasst auch die Zwischenspeicherung und kann zum Beispiel durch einen Boiler, eine Ladestation oder einen Batteriespeicher erfolgen.
- Das EMS stellt sicher, dass der Strom, der mit mehr als 70% der Modulleistung produziert wird, für den Eigenverbrauch genutzt wird und nicht ins Netz eingespeist wird.
- Wer den eigenen Solarstrom intelligent steuert und selbst vor Ort verbraucht, kann nach wie vor den gesamten produzierten Strom nutzen. Mit optimiertem Eigenverbrauch können Produktionsverluste also komplett vermieden oder weiter reduziert werden.
- Gut zu wissen: Damit ein EMS den Eigenverbrauch optimieren kann, braucht das EMS eine Messung. Diese Messung kann entweder über einen dafür vorgesehenen, privaten Stromzähler erfolgen oder über die so genannte Kundenschnittstelle am Stromzähler des Netzbetreibers.
Limitierung der Produktion
- Bei dieser Umsetzungsvariante wird die Stromproduktion der Solaranlage fix limitiert.
- Die Limitierung wird durch eine Einstellung am Wechselrichter vorgenommen.
- Mit dieser Umsetzungsvariante fällt der Produktionsverlust sehr gering aus. In den meisten Fällen gehen bedeutend weniger als ein Prozent der Jahresproduktion verloren. Das liegt daran, dass eine Solaranlage in der Schweiz nur an wenigen Stunden im Jahr mit mehr als 70% ihrer installierten Modulleistung Strom produziert.
Häufige Fragen zur netzdienlichen Einspeisung
Worum geht es?
Damit der Solarausbau weitergehen kann, braucht es einfach umsetzbare Lösungen, um das bestehende Stromnetz effizienter zu nutzen und Platz im Netz für neue PV-Anlagen zu schaffen. Zudem sollen unnötige Netzbaukosten reduziert oder vermieden werden. Im neuen Stromgesetz, dem die Stimmbevölkerung 2024 mit rund 70 Prozent zugestimmt hat und das am 1. Januar 2026 in Kraft trat, sind dafür geeignete Massnahmen vorgesehen. Die netzdienliche Einspeiseregelung gehört dazu.
Die Massnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wurden in enger Zusammenarbeit mit der gesamten Strombranche erarbeitet und werden von allen relevanten Verbänden mitgetragen und gemeinsam unterstützt – insbesondere vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), dem schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie (Swissolar) und dem Verein Smart Grid Schweiz (VSGS).
Was wurde im Stromgesetz bereits festgelegt?
Die gesetzliche Grundlage für die verpflichtende und unentgeltliche Umsetzung der netzdienlichen Einspeiseregelung (Peak Shaving) ab dem 1. Januar 2026 ist im Stromversorgungsgesetz (StromVG) sowie in der Stromversorgungsverordnung (StromVV) festgehalten. Konkret, in StromVG Art. 17c «Nutzung von Flexibilität» und StromVV Art. 19c «Garantierte Nutzungen der Flexibilität».
Das StromVG hält insbesondere fest, dass es der Netzbetreiberin zusteht im Rahmen einer verpflichtenden Massnahme, ohne Einwilligung des Anlagenbetreibers, einen bestimmten Anteil der Einspeisung am Anschlusspunkt netzdienlich zu regeln. Derweil konkretisiert die StromVV, dass die Massnahme nicht vergütet wird und deckelt den zulässigen Produktionsverlust. Es darf höchstens drei Prozent der Jahresproduktion am Anschlusspunkt abgeregelt werden.
Was ist die netzdienliche Einspeiseregelung?
Die netzdienliche Einspeiseregelung (Peak Shaving) sieht vor, dass bei neuen Solaranlagen maximal 70% der Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz eingespeist werden. Diese Regelung gilt es ebenfalls umzusetzen, wenn der Wechselrichter einer bestehenden Solaranlage ausgetauscht wird (Details siehe Frage "Gibt es Ausnahmen?").
Die Limitierung bezieht sich auf die Einspeisung ins Netz, also am Anschlusspunkt. Der Eigenverbrauch und die Zwischenspeicherung ist jederzeit uneingeschränkt möglich. Die Umsetzung kann mittels einer Parametrierung des Wechselrichters oder des Energiemanagementsystems erfolgen (Details siehe Frage "Wie funktioniert die netzdienliche Einspeiseregelung").
Die Massnahme ist verpflichtend, kann also ohne Einwilligung des Anlagenbetreibers umgesetzt werden und etwaige Produktionsverluste werden nicht entschädigt. Der Produktionsverlust darf dabei höchstens drei Prozent der Jahresproduktion betragen. Dieser Rahmen ist im Stromgesetz (StromVG) und in der Stromversorgungsverordnung (StromVV) vorgesehen.
Wie reduziert sich die Energie und der Ertrag (CHF)?
Wenn eine Solaranlage ohne Eigenverbrauch – also ohne verbundene Verbrauchsanlagen oder Speicher - mit maximal 70% der installierten Modulleistung Strom ins Netz einspeisen darf, dann wirkt dies de facto wie eine Begrenzung der Stromproduktion der Anlage. Es kommt zu einem geringen Produktionsverlust.
Das Gesetz schreibt vor, dass höchstens drei Prozent der Jahresproduktion verloren gehen dürfen. Tatsächlich wird der Verlust an Energie bei den meisten Anlagen sogar bedeutend unter einem Prozent liegen. Das zeigen diverse Analysen. Hier zum Beispiel eine Studie der Berner Fachhochschule und Groupe-E.

Abbildung 1: Produktionsprofil einer typischen Solaranlage in der Schweiz (Ost-West mit 6° Neigung, DC-Nennleistung auf 100% normalisiert) und die berechneten Produktionsverluste bei verschiedenen Limitierungsgrenzen. Quelle: P. Cuony et al, Bulletin.ch, 09.12.2024, «Ohne Leistungsregelung von PV geht es nicht - Systembetrachtungen für den Solarstromausbau»
Dass der Produktionsverlust bei einer Solaranlage ohne Eigenverbrauch mit einer begrenzten Einspeiseleistung von 70% nur sehr gering ausfällt, liegt primär an den hiesigen Wetterbedingungen. Eine Solaranlage in der Schweiz produziert Strom nur an wenigen Stunden im Jahr mit mehr als 70% der installierten Modulleistung. Fast immer liegt die Leistung wegen des hiesigen Wetters unter 70% der installierten Leistung. In all diesen Stunden ändert sich also nichts, wenn die Einspeisung auf 70% der Modulleistung begrenzt wird. Die oberste, rot gestrichelte Linie in Abbildung 1 verdeutlicht dies.
Die Leistung bemisst wie viel Strom eine Solaranlage auf einmal produzieren kann. Abbildung 1 verdeutlicht, dass eine typische Solaranlage in der Schweiz zwar während seltener Leistungsspitzen viel Strom auf einmal produziert, aber weil diese Spitzen selten auftreten, ergibt sich aus ihnen in Summe und im Gesamtverhältnis ein geringer Ertrag.
Ausserdem betrifft die Regelung nur die Einspeisung ins Netz am Anschlusspunkt. Wer den Strom seiner Solaranlage selbst verbrauchen und/oder speichern kann, der kann einen etwaigen Produktionsverlust weiter reduzieren oder sogar eliminieren.
Warum braucht es die netzdienliche Einspeiseregelung?
Mit dieser Massnahme wird das bestehende Stromnetz effizienter genutzt – sprich, es wird Platz im Netz geschaffen - sodass insgesamt mehr Solaranlagen und mehr Solarstrom aufgenommen werden können.
Zudem können unnötige Kosten für den Netzausbau vermieden werden. Davon profitieren alle, unabhängig davon, ob jemand Solarenergie produziert oder verbraucht, denn diese Kosten schlagen sich in den Netztarifen auf der Stromrechnung nieder.
Konkret ist die netzdienliche Einspeiseregelung eine einfache und entsprechend rasch umsetzbare Lösung für folgende Herausforderung. Unser Stromnetz stösst während gewissen Stunden zunehmend an die Grenzen seiner Kapazität. Im Fall der Solarstromeinspeisung insbesondere dann, wenn an sonnigen Sommertagen zur Mittagszeit alle Solaranlagen gleichzeitig Strom ins Netz einspeisen, weil lokal zeitgleich praktisch kein Verbrauch vorhanden ist. Wenn sie auftreten, beanspruchen diese seltenen Leistungsspitzen eine grosse Netzkapazität. Und obwohl sie nur an wenigen Stunden im Jahr auftreten, muss die Netzinfrastruktur immer darauf ausgelegt sein, diese Spitzen aufzunehmen.
Die Geschwindigkeit beim Solarausbau soll hoch bleiben. Das ist wichtig, um die Energiewende voranzutreiben und die Klimaziele im Rahmen der Energiestrategie 2050 des Bundes zu erreichen. Netzausbau und Netzumbau beanspruchen jedoch viel Zeit und sind teuer. Das Netz auf seltene Leistungsspitzen auszubauen, würde den Solarausbau und die Energiewende entsprechend bremsen und hohe volkswirtschaftliche Kosten verursachen.
Die netzdienliche Einspeiseregelung hilft Leistungsspitzen zu kappen. Deswegen wird diese Art Massnahme in Fachkreisen auch «Peak Shaving» (Wortwörtlich übersetzt: «Spitzenkappung») genannt. Mit dem Peak Shaving beansprucht eine Solaranlage weniger Netzkapazität. Die zusätzlich verfügbare Netzkapazität kann zum Beispiel genutzt werden, um weitere Solaranlagen anzuschliessen, im Idealfall ganz ohne Netzausbau, in jedem Fall ohne unnötig grossen, teuren Netzausbau.
Der Bundesrat hat die Notwendigkeit und den Rahmen für das Peak Shaving auch in seiner offiziellen Verabschiedung der Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien festgehalten - sowie im dazugehörigen erläuternden Bericht.
Welche Solaranlagen sind betroffen?
Im Versorgungsgebiet der Energie Grosshöchstetten muss die netzdienliche Einspeiseregelung (Peak Shaving) ab dem 1. Januar 2026 bei allen Solaranlagen umgesetzt werden, die einen neuen Wechselrichter in Betrieb nehmen. Somit sind per Definition alle neuen Solaranlagen die 2026 ans Netz gehen betroffen. Bestehende Anlagen sind dann betroffen, wenn ein Wechselrichter ausgewechselt wird.
Unmittelbar betroffen sind also nur diejenigen Kundinnen und Kunden, die erwägen eine neue Solaranlage ans Netz anzuschliessen. Kundinnen und Kunden, die ihre Solaranlage vor 2026 ans Netz der Energie Grosshöchstetten angeschlossen haben, sind nicht direkt betroffen.
Wenn Sie erwägen eine neue Solaranlage ans Netz der Energie Grosshöchstetten anzuschliessen, dann müssen Sie folgendes wissen.
Im Versorgungsgebiet der Energie Grosshöchstetten müssen neue Solaranlagen, deren technisches Anschlussgesuch (TAG) ab dem 1. Januar 2026 oder später bei der Energie Grosshöchstetten eingeht, die netzdienliche Einspeiseregelung (Peak Shaving) verpflichtend umsetzen. Etwaige Produktionsverluste werden nicht entschädigt, so sieht es das Stromgesetz vor. Betreffend die möglichen Umsetzungsvarianten (siehe Frage "Wie funktioniert die netzdienliche Einspeiseregelung") und der für Sie passendsten Lösung berät Sie am besten Ihr zertifizierter Elektroinstallateur bzw. Solarteur.
Wenn Sie Besitzer einer Solaranlage im Energie Grosshöchstetten - Netz sind, dann müssen Sie folgendes wissen.
Bestehende Solaranlagen – konkret, solche deren Anschlussgesuch vor dem 1. Januar 2026 eingereicht wurde – müssen diie netzdienliche Einspeiseregelung nur dann umsetzen, wenn der Wechselrichter ausgetauscht wird. Das ist in erster Linie dann der Fall, wenn ein Wechselrichter das Ende seiner Lebensdauer erreicht oder wenn die Anlage vergrössert wird. Derartige Eingriffe am Wechselrichter müssen von ihrem zertifizierten Elektroinstallateur (Solarteur) durchgeführt werden. Somit muss zur Umsetzung der netzdienlichen Einspeiseregelung an bestehenden Anlagen kein dedizierter Termin mit Ihrem Fachpartner vereinbart werden. Ganz im Sinne der Sache an sich, können so unnötige Kosten vermieden werden.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Kleinstanlagen mit einer installierten Leistung unter 0,8 kW (typischerweise Balkonanlagen) sind nicht betroffen. Eine Ausnahme gibt es auch für Anlagen, die über 1’200 m ü. M. liegen. Hier muss die netzdienliche Einspeiseregelung nicht zwingend umgesetzt werden.
Grund für die Ausnahme ist, dass die Höhe über Meer einen klaren Einfluss auf zu erwartende Produktionsverluste hat. Die Zusammenführung diverser Analysen in der Branche zeigt, dass bei Solaranlagen ohne Eigenverbrauch und mit limitierter Einspeiseleistung von 70%, ab einer Höhe von 1’200 m ü. M. die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Anlage einen Produktionsverlust von mehr als drei Prozent der Jahresproduktion aufweist. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Deckelung des Produktionsverlusts wurde daher die Ausnahme von Anlagen, die höher als 1’200 m ü. M. liegen, beschlossen.
An Kleinstanlagen mit einer installierten Leistung unter 0,8 kW, so genannten «Balkonkraftwerken», ist eine derartige Regelung technisch nicht umsetzbar.
Wie funktioniert die netzdienliche Einspeiseregelung?
Die Limitierung bezieht sich auf die Einspeisung ins Netz. Der Eigenverbrauch und/oder die Zwischenspeicherung ist jederzeit uneingeschränkt möglich. Somit gibt es folgende zwei Umsetzungsvarianten.
Variante 1: Optimierung Eigenverbrauch mit einem Energiemanagementsystem (EMS)
Bei einer Solaranlage mit verbundenem Eigenverbrauch (Verbrauchsanlagen und/oder Speicher) kann die netzdienliche Einspeiseregelung mittels einem EMS umgesetzt werden. In diesem Setup steuert das EMS den flexiblen Eigenverbrauch, zum Beispiel Boiler, Ladestation oder Batteriespeicher sowie die Solaranlage. Konkret wird eine intelligente Steuerung eingerichtet, die sicherstellt, dass der Strom, den die Solaranlage während den relevanten Leistungsspitzen produziert – also der Strom der mit mehr als 70% der Modulleistung produziert wird – für den Eigenverbrauch genutzt und nicht ins Netz eingespeist wird. Dies setzt voraus, dass der etwaige Batteriespeicher in den relevanten Momenten Kapazität zur Verfügung hat und/oder die verbundenen Verbrauchsanlagen Einsatzbedarf haben. Derartige intelligente, örtliche Nutzung des Stroms steuert den Produktionsverlust bei der netzdienlichen Einspeisung auf oder gegen Null.
Variante 2: Limitierung der Produktion durch Parametrierung des Wechselrichters
Bei Solaranlagen ohne Eigenverbrauch und EMS muss die netzdienliche Einspeiseregelung am Wechselrichter umgesetzt werden. Der Wechselrichter muss entsprechend parametriert werden. Wenn die Einspeisebegrenzung am Wechselrichter der Solaranlage vorgenommen wird, dann wirkt dies de facto wie eine Begrenzung der Stromproduktion der Anlage und es kommt zu einem geringen Produktionsverlust. In diesem Szenario ist der jährliche Produktionsverlust bei einer Solaranlage in der Schweiz in den meisten Fällen bedeutend kleiner als ein Prozent – nie mehr als drei Prozent.
Beide Umsetzungsvarianten stellen sicher, dass zu jedem Zeitpunkt maximal 70% der Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz eingespeist werden. Zu technischen Details hinsichtlich der Umsetzungsvarianten und betreffend die Auswahl der für Sie passendsten Lösung berät Sie am besten Ihr zertifizierter Elektroinstallateur bzw. Solarteur.
Gilt die Regelung auch für Hausstromplus, Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV), virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) und lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)?
Ja. Die netzdienliche Einspeiseregelung bezieht sich auf die Einspeisung ins Netz am Anschlusspunkt und gilt somit für alle PV-Anlagen, egal welches örtliche Verbrauchsmodell mit der Anlage verbunden ist. Konkret gilt die netzdienliche Einspeiseregelung also auch für PV-Anlagen, die mit Hausstromplus, einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch oder einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) verbunden sind.
Wird es im Rahmen der Energiewende trotz der netzdienlichen Einspeiseregelung weiterhin Bedarf für Verstärkung und Ausbau der Netzinfrastruktur geben?
Ja. Auch künftig wird es nötig sein, die Netzinfrastruktur zu verstärken und auszubauen. Die netzdienliche Einspeiseregelung reduziert diesen Ausbaubedarf jedoch und senkt damit die Kosten, was letztlich allen zugutekommt. Deshalb ist die Massnahme ein wichtiges und nötiges Element, um zu ermöglichen, dass der Solarausbau und der Netzumbau parallel laufen können. So kommen wir mit der Energiewende schneller und effizienter vorwärts.


